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Die computergesteuerte und stärkste Beinorthese, C-Brace

Was ist C-Brace?

Das C-Brace stellt eine Weiterentwicklung der KAFO Orthese dar.

Das C-Brace® ist eine revolutionäre Entwicklung von Otto Bock, die das Leben von Menschen mit Lähmungen grundlegend verändert. Die computergesteuerte Beinorthese ermöglicht es den Anwendern, sich frei und dynamisch zu bewegen, wie es zuvor nicht möglich war. Ob beim Hinsetzen, beim Bewältigen von Schrägen oder beim Laufen in unebenem Gelände - das C-Brace® eröffnet völlig neue Möglichkeiten.

Dank einer innovativen Sensortechnologie kann das C-Brace® noch feinfühliger und dynamischer auf Bewegungen reagieren. Mithilfe einer Smartphone-App können Anwender das Gelenk individuell einstellen und zum Beispiel in den Fahrradfahr-Modus wechseln.

Um das C-Brace® optimal an die Bedürfnisse des Anwenders anzupassen, führen geschulte Orthopädietechniker ein umfangreiches Screening durch. Sie stellen das C-Brace® so ein, dass es ein physiologisches Gangbild ermöglicht und auch das Bewältigen von Hürden im Alltag, wie Treppen und Schrägen, erleichtert.

Wer sich für das C-Brace® interessiert, kann eine diagnostische Testorthese nutzen, um zu testen, wie gut das C-Brace® für ihn funktioniert. Otto Bock bietet damit eine komplette orthopädische Expertise, die Lähmungspatienten ein neues Maß an Bewegungsfreiheit und Lebensqualität ermöglicht und somit kann man davon sprechen, dass die C-Brace die stärkste Beinorthese ist.

Welche Eigenschaften hat C-Brace

Das C-Brace® ist ein Leichtgewicht und kann unauffällig unter der Kleidung getragen werden. Es entlastet den Anwender beim Gehen und ermöglicht ein müheloses Fortbewegen.

Die integrierte Sensorik erfasst Gangdaten in Echtzeit und verarbeitet sie durch den Mikroprozessor. Das System erlaubt ein wechselseitiges Treppensteigen und gewährleistet auch beim Rückwärtsgehen die nötige Stabilität und Flexibilität.

Der integrierte Stolperschutz reagiert in Echtzeit auf Stolpersituationen und sorgt für einen sicheren Stand. Die intuitive Stehfunktion ermöglicht es Anwendern, in gesperrter Position sicher und stabil zu stehen.

Das Hinsetzen und Sitzen erfolgt kontrolliert durch den progressiven Dämpfungswiderstand, der eine gleichmäßige Lastverteilung ermöglicht.

Das C-Brace® erkennt die Position im Sitzen und schaltet das Gelenk frei. Über die MyModes-App können individuell programmierbare Bewegungsmuster aktiviert werden.

Der leistungsstarke Akku hält mindestens 24 Stunden.

Welche Kriterien müssen für eine Kostenübernahme der C-Brace durch die Krankenkasse erfüllt werden?

Eine Kostenübernahme der C-Brace durch die Krankenkasse ist möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zunächst muss eine ärztliche Verordnung vorliegen, die die medizinische Notwendigkeit des Hilfsmittels bestätigt. Es ist wichtig, dass diese Verordnung von einem Facharzt für Orthopädie oder Neurologie ausgestellt wird.

Anschließend muss ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt werden. Hierbei sollten alle relevanten medizinischen Unterlagen und Gutachten vorgelegt werden, um die Notwendigkeit des Hilfsmittels zu belegen. Die Krankenkasse prüft dann den Antrag und entscheidet über eine mögliche Kostenübernahme.

Es kann jedoch sein, dass die Krankenkasse zunächst nur eine Teilübernahme anbietet oder eine Ablehnung ausspricht. In diesem Fall kann man Widerspruch einlegen und gegebenenfalls auch einen Anwalt hinzuziehen.

Es ist wichtig zu betonen, dass eine Kostenübernahme der C-Brace nicht automatisch erfolgt und von verschiedenen Faktoren abhängig ist. Eine gründliche Vorbereitung des Antrags und eine gute Kommunikation mit der Krankenkasse können jedoch dazu beitragen, dass eine Kostenübernahme erfolgreich durchgesetzt werden.

Wer kann das C-Brace® nutzen?
Indikationen

Das C-Brace® kommt prinzipiell für alle neurologischen Indikationen der unteren Extremitäten infrage. In erster Linie handelt es sich dabei um inkomplette Querschnittslähmung (Läsionshöhe zwischen L1 und L5) mit sehr geringer oder ohne Spastizität sowie um den Zustand nach Poliomyelitis, Post-Polio-Syndrom und Multipler Sklerose.

Dabei gilt:

  • Der Patient muss in der Lage sein, den Rumpf vollständig zu stabilisieren und frei zu stehen.
  • Die Muskelkraft der Hüftstrecker und -beuger muss ein kontrolliertes Durchschwingen des betroffenen Beins zulassen.
  • Eine Kompensation mittels Hüftschwungs ist möglich.
Kontraindikationen
  • Beugekontraktur im Knie- und / oder Hüftgelenk über 10°
  • Knievarus / -valgus Fehlstellung über 10°
  • Mäßige bis starke Spastizität
  • Beinlängendifferenz über 15 cm
  • Körpergewicht über 125 kg

Falls Sie sich in einer dieser Gruppen wiederfinden, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind in der Lage, durch eine umfassende Anamnese eine alternative Versorgungsmöglichkeit zu finden.

Wir versorgen Sie im vom Kreis Offenbach bis Darmstadt

Otto Bock zeigt wie das C-Brace System funktioniert

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