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Rezeptinformationen, was müssen Sie als Kunde wissen

Welche Rezeptarten gibt es?

Rosa: das Rezept für Kassenpatienten

Wenn Sie als gesetzlich Versicherter behandelt werden, verschreibt Ihnen der Arzt oder die Ärztin die benötigten Medikamente auf einem rosa Rezept (auch: rotes Rezept). Diese gehören zum Leistungsumfang der Krankenkassen und werden dementsprechend von diesen übernommen, abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen des Patienten. Das sogenannte Vertragsrezept hat eine Gültigkeit von 28 Tagen.

Häufig blau: das Rezept für Privatpatienten

Werden Sie als Privatpatient vom Arzt oder der Ärztin behandelt, bekommen Sie ein Privatrezept, das meistens blau ist. Bei einer privaten Behandlung müssen die Ärzte die Arzneimittelrichtlinien nicht einhalten. 

Das bedeutet, dass Sie für die verschriebenen Medikamente selbst aufkommen müssen.

Das Privatrezept kommt auch zum Einsatz, wenn Sie ein Arznei- oder Verbandmittel wünschen, das aus medizinischer Sicht nicht unbedingt erforderlich ist. In diesem Fall ist das Rezept drei Monate lang gültig, es sei denn, der Arzt oder die Ärztin gibt eine andere Frist an.

Grün: Ratschläge für frei verkäufliche Medikamente

In dieser Situation greift die Medizinerin oder der Mediziner auf ein sogenanntes grünes Rezept zurück. Dieses kann von der Krankenkasse nicht übernommen werden. Es besitzt keine zeitliche Begrenzung, da es lediglich einen empfehlenden Charakter für rezeptfreie Arzneimittel aufweist.

Was muss ich bei Rezepten beachten?

Um ein Rezept korrekt auszustellen, müssen folgende Informationen enthalten sein:

  • Name, Vorname und Geburtstag des Patienten
  • Name, Vorname, Berufsbezeichnung und Anschrift der Praxis des Arztes, sowie die Telefonnummer und Unterschrift des Arztes
  • Ist der Kunde befreit, mit einem Kreuzchen zu markieren
  • das Datum, an dem das Rezept ausgestellt wurde
  • die genaue Bezeichnung des Hilfsmittels
  • Diagnose für das entsprechende Hilfsmittel
  • bei gesetzlich versicherten Patienten (rosa Rezept):
    • Name der Krankenkasse, Krankenkassennummer sowie die Versicherungsnummer

Bitte beachten Sie, dass Kassenrezepte ab dem Ausstellungsdatum 28 Tage gültig sind, während Privatrezepte ab dem Ausstellungsdatum 3 Monate gültig sind.

Da die Verkaufspreise und die Zuzahlung für rezeptpflichtige Hilfsmittel gesetzlich vorgeschrieben sind, können wir Ihnen diese nicht zu einem günstigeren Preis anbieten.

Eine Ausnahme vom Rosa Rezept stellt das Entlassmanagement-Rezept dar, welches eine Gültigkeit von drei Tagen nach der Entlassung besitzt. Dieses Rezept bekommen Sie prinzipiell im Anschluss an Klinikaufenthalte.

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